Information zur Vogelgrippe (Stand: Oktober 2006)
Jeweils im Herbst und im Frühjahr finden die Wanderungen der Zugvögel statt. Mit diesen saisonalen Wanderbewegungen der Wildvögel steigt die Gefahr der Ausbreitung des H5N1-Virus und seiner Verwandten (H9N2-Virus, H7N7-Virus), die als die Verursacher der Vogelgrippe gelten. Daher gilt mit dem Beginn der Wanderbewegungen für Hausgeflügel die Stallpflicht – und Tauchern stellt sich die Frage, in wie weit sie durch infiziertes Geflügel bei der Ausübung ihres Sports gefährdet sind.
Diese Frage ist durchaus sehr berechtigt, ist aber derzeit nicht einfach und auch nicht endgültig zu beantworten. Es kann daher nur eine Risiko-Abschätzung gemacht werden, und dies auch nur mit dem, was derzeit sicher bekannt ist. In wie weit das auch in Zukunft noch gilt, muss sich zeigen.
Derzeit gilt:
Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei Menschen beim Baden, Schwimmen oder Tauchen in heimischen Seen zur Ansteckung zur Ansteckung mit der Vogelgrippe kommt, ist sehr, sehr gering.
Das gleiche gilt für den Uferbereich, wenn Betroffene nicht direkten Kontakt mit größeren Mengen Vogelkot haben, der dann auch noch aufgenommen wird (also etwa verschmutzte Finger, mit denen dann gegessen oder getrunken wird, oder die Nase geputzt).
Das Risiko ist in größeren Gewässern oder Flüssen sehr gering, in sehr kleinen und flachen Gewässern, die zudem sehr stark von Vögeln frequentiert werden, wie z.B. Stadtparkteichen, möglicherweise höher (Beispiel: Ein Tauchclub wird gebeten, z.B. eine Springbrunnendüse oder einen Bootsanleger zu warten).
In den von Tauchern typischerweise genutzten Gewässern ist die Übertragungsgefahr schon wegen der immensen Verdünnung des potenziell infektiösen Materials sehr gering und somit nach derzeitigem Kenntnisstand sehr wahrscheinlich unbedenklich (zumindest, solange nicht massenhaft tote Vögel im Wasser schwimmen).
Das Problem ist hier, dass noch sehr vieles unbekannt ist. Bekannt ist lediglich, dass manche Virusstämme vom Vogel auf den Menschen übertragbar sind und hier sehr schwere Verläufe der Erkrankung möglich sind.
Gleichzeitig ist es aber bislang so, dass es trotz hoher Durchseuchung im asiatischen Raum bei gleichzeitig teilweise sehr engem Zusammenleben zwischen Mensch und Tier nur zu vergleichsweise wenigen Infektionsfällen gekommen ist. Derzeit sind wenig mehr als 130 Fälle von Infektionen weltweit bekannt. Hiervon ist allerdings knapp die Hälfte der Patienten verstorben.
Unbekannt ist derzeit auch, wie lange das Virus außerhalb des Wirtes überleben kann. Dies ist allerdings ganz wesentlich für die Frage der Gefährdung. Hier sind die Virologen sich einig, dass das Virus außerhalb des Wirtstieres eher empfindlich ist und z.B. durch Licht oder Wärme zerstört wird, auch Seife vernichtet das Virus. Ist das Virus aber ohne Wirt nicht überlebensfähig, so ist dies ein weiterer Grund für eine nach derzeitiger Kenntnislage auszusprechende Entwarnung, was das Tauchen in hiesigen Gewässern angeht.
Vogelgrippe
Zusammengefasst bleibt also festzuhalten, dass es zum derzeitigen Zeitpunkt sehr, sehr unwahrscheinlich ist, dass man sich durch Tauchen im Freigewässer mit der Vogelgrippe infizieren kann. Ob dies aber auch für die Zukunft gilt, bleibt abzuwarten und kann heute nicht beantwortet werden.
MfG der Webmaster 
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